




Die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) ist seit 2021 ein wichtiges Instrumentarium des vorsorgenden Bodenschutzes. Sie überwacht Bauprozesse mit dem Ziel, Bodenfunktionen zu erhalten. Bei richtiger fachkundiger Ausführung können u. a. Bodenverdichtungen, Erosion und Schadstoffeinträge vermieden werten. Nach Bundesrecht ist die BBB und ein vorausgehendes Bodenschutzkonzept (BSK) gemäß DIN 19639 bei Eingriffsflächen ab 3.000 Quadratmetern als Kann-Bestimmung eine mögliche behördliche Auflage. In Baden-Württemberg gilt bei einer Eingriffsfläche größer 5.000 Quadratmetern die Erstellung eines BSK als pflichtige Behördenauflage, eine BBB kann seitens der unteren Bodenschutzbehörde verlangt werden.
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